Kosten Ihrer Psychotherapie
Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
Die Kosten der Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dabei werden neue psychotherapeutische Leistungen nach GOP, die ab dem 01.07.2024 gültig sind, mit zugrunde gelegt.
Nach der aktuell gültigen Gebührenordnung beträgt das Honorar für für eine 50-minütige Therapiesitzung bei Akut- und Kurzzeittherapien 167,58 Euro (GOP-Ziffern A812, A801). Für Sprechstunden und Langzeittherapien berechne ich 134,07 Euro (GOP-Ziffern A812, A870, A801). Hinzu kommen zum Beispiel Honorare für die Erhebung der biographischen Anamnese, für die Durchführung und Auswertung psychologischer Tests und für die Erstellung von Berichten. Alle Kosten werden nach der GOP in Rechnung gestellt und sind in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) einsehbar.
Es ist möglich, dass Ihr Kostenträger nicht die vollen Kosten erstattet. Dies ist bei der Beihilfe und bei einigen privaten Krankenversicherungen der Fall. Bitte klären Sie die Kostenübernahme daher vor Beginn der Behandlung mit Ihrem Kostenträger.